Ein Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt im IT-Recht, hier insbesondere im Software- und Computerrecht. Die Vertragsgestaltung erfolgt in deutscher und englischer Sprache.
Unternehmen bieten wir folgende Leistungen:
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Softwareüberlassungsverträge/Lizenzen
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Softwareerstellungsverträge
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Softwarevermietung
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Softwarepflege-/Hardware-Wartungsverträge
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Hinterlegungsvereinbarungen (Escrow agreements)
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Vertragsgestaltung mit angestellten oder freien Programmierern
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Beschaffung/Lieferung von IT-Systemen
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Vertragsgestaltung in IT- Projekten, Besonderheiten der Generalunternehmerschaft
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Betreuung öffentlicher und privater Ausschreibungen unter Berücksichtigung von EVB-IT
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Distributionsverträge
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OEM-Verträge
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Entwicklungskooperationen
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Juristisch korrekte Gestaltung von Webseiten (Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Impressum, Widerrufsbelehrung)
Privatpersonen helfen wir bei
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Streitigkeiten im Zusammenhang mit im Internet geschlossenen Verträgen
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Abmahnungen